Überwachungszone zum Schutz vor Geflügelpest aufgehoben

| Bielefeld (bi)

Nachdem bereits am 22. Dezember 2022 mit Wirkung vom 23. Dezember 2022 die Schutzzone aufgehoben werden konnte, wird nunmehr auch die mit Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2022 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) festgelegte Überwachungszone mit Wirkung zum 3. Januar 2023 aufgehoben.

Weiterhin gilt: Das gehaltene Geflügel sollte aufmerksam beobachtet und bei Zukäufen auf eine sichere Herkunft geachtet werden. Bei Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten. Liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Des Weiteren sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Tierkörper von verendeten Wildvogelarten, wie zum Beispiel Greifvögel, Rabenvögel und wildem Wassergeflügel, der örtlichen Veterinärbehörde zu melden. Alle Informationen dazu gibt es auf der städtischen Homepage: www.bielefeld.de