Geflügelpest: Aufhebung der Schutzzone 

| Bielefeld (bi)

Die in der Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 1. Dezember zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgelegte Schutzzone wird mit Wirkung zum 23. Dezember aufgehoben. Der bisherige Bereich der Schutzzone wird ab diesem Zeitpunkt Bestandteil der Überwachungszone, für die weiterhin die Regelungen gelten.  

Nachdem die für die Schutzzone vorgeschriebenen Maßnahmen durchgeführt wurden sowie Verdachtsuntersuchungen negativ verliefen und damit keine weiteren Erkrankungsfälle von Geflügelpest im näheren Umfeld bekannt geworden sind, sind die restriktiven Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für Schutzzonen ab sofort nicht mehr erforderlich. Es sind lediglich weiterhin die Regelungen für Überwachungszonen einzuhalten. 

Alle Details hierzu auf der städtischen Homepage www.bielefeld.de.