Überwachungszone zum Schutz vor Geflügelpest aufgehoben
| Bielefeld (bi)
Nachdem seit Mittwoch, 26. Oktober, keine weiteren Erkrankungsfälle von Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch bekannt als Geflügelpest, im näheren Umfeld bekannt geworden sind und Verdachtsuntersuchungen im Stadtgebiet Bielefeld negativ ausfielen, sind weitere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gemäß der Tierseuchen-Allgemeinverfügung von Freitag, 21. Oktober, nicht mehr notwendig. Die damit einhergehenden Beschränkungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter innerhalb der lautenden Tierseuchen-Allgemeinverfügung eingerichteten Überwachungszone werden daher zu Sonntag, 27. November, aufgehoben und auf www.bielefeld.de veröffentlicht.
Weiterhin gilt: Das gehaltene Geflügel sollte aufmerksam beobachtet und bei Zukäufen auf eine sichere Herkunft geachtet werden. Bei Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten. Liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist von der Tierhalterin oder dem Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.
Des Weiteren sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Tierkörper von verendeten Wildvogelarten, wie zum Beispiel Greifvögel, Rabenvögel und wildem Wassergeflügel, der örtlichen Veterinärbehörde zu melden.