Erhöhte Waldbrandgefahr und Sperrung der Grillplätze

| Bielefeld (bi)

Wenig Regen und langanhaltende Hitze: Der Deutsche Wetterdienst weist für Bielefeld in seinem Waldbrandgefahrenindex eine Waldbrandgefahr der Stufe vier aus. Das bedeutet, es besteht eine hohe Gefahr für Waldbrand in Bielefelds Wäldern. 

Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten somit auf jegliche Feuerquellen verzichten. „Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ohnehin nicht geraucht werden“, erklärt Thomas Busche vom Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld und Abschnittsleiter in der Abteilung Forsten/Tierpark. „Bei einer solch hohen Waldbrandgefahr ist es umso wichtiger, dass sich alle an dieses Verbot auch wirklich halten. Es sollte daher auch selbstverständlich sein, im Wald keinerlei Feuerstellen oder Grillgeräte zu betreiben“, so Busche. Unabhängig von der Waldbrandgefahr gilt generell ein Verbot offenen Feuers im Wald und im Abstand von 100 Metern vom Wald. Nur fünf Prozent der Waldbrände gehen auf natürliche Ursachen wie Blitze zurück. 

Sperrung der Grillplätze

Die hohe Waldbrandgefahr bedeutet auch, dass ab sofort alle elf Grillplätze in Bielefeld nicht genutzt werden dürfen. Der Grillplatz Togdrang an der Osningstraße wird durch den Umweltbetrieb gesperrt. Normalerweise besteht für den Grillplatz eine Ausnahmegenehmigung. Das Nutzungsverbot der Grillplätze wird erst wieder aufgehoben, bis es ergiebig regnet. Auf Spielplätzen und in Grünanlagen ist Grillen grundsätzlich verboten.